Das Urheberrecht schützt die Werke eines Urhebers. So bestimmt einzig und allein der Urheber darüber, wer sein Werk wie verwenden darf.
Urheber können ihre Werke mit einer sogenannten Creative Commons Lizenz versehen, um deutlich zu machen, dass das Werk von jedem verwendet werden darf. Dazu kann man Bedingungen anfügen, welche erfüllt sein müssen, damit man es nutzen darf.
Das Persönlichkeitsrecht schützt die Privatsphäre von Personen. Es dürfen keine Eingriffe in die Privatsphäre getätigt werden, welche die Persönlichkeit eines Menschen in ihrem Leben beeinflussen. Dazu zählen auch Beleidigungen.
Zum Persönlichkeitsrecht gehört unter anderem das "Recht am eigenen Bild". Ist man also keine Person des öffentlichen Lebens, darf ein Bild auf dem man zu sehen ist nicht ohne Erlaubnis der Person auf dem Foto gemacht und genutzt werden. Es gibt allerdings Ausnahmen, wie öffentliche Veranstaltungen, auf denen man zwar zu sehen ist, jedoch unter vielen weiteren Menschen und man nicht im Fokus des Bildes steht.
Das Markenrecht schützt (geschützte) Marken davor, dass sie von Dritten ohne Erlaubnis als die eigenen beworben werden.
Wenn man in seine Website eine andere Website, welche illegalen Inhalt besitzt, verlinkt, macht man sich selbst strafbar.
Ein Vermerk auf der Website, dass man keine Haftung für Inhalte von Links übernehme, ist nicht gültig und hebt die Haftung nicht auf.
Allerdings ist die Linkhaftung ein Streitthema (unter anderem die Zumutbarkeit der Überprüfung aller Links in manchen Fällen).